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Rauchmelder

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Beispiel Rauchmelder ( D. Bartemes )

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

bei Bränden in Deutschland sterben jährlich mehr als 500 Menschen an den Folgen einer Rauchvergiftung. Die Mehrheit davon durch einen Wohnungsbrand in Privathaushalten im Schlaf, denn Brandrauch ist heimtückich und hochgiftig. Kohlenmonoxid führt schon in wenigen Minuten zum Tod.

Rauchmelder sind nicht in der Lage einen Brand zu verhindern, jedoch können sie durch ihr Alarmsignal auch im Schlaf rechtzeitig warnen. Das gibt die Möglichkeit sich vor der Brandgefahr bzw. den giftigen Rauchgasen rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.

In vielen Bundesländern fordert der Gesetzgeber für Wohnungen Rauchmelder.

Diese Rauchmelder sollten der Produktnorm DIN EN 14604 entsprechen und ein CE- Kennzeichen führen.

Die Mindestausstattung, entsprechend der Anwendungsnorm DIN 14676, umfasst in der Wohnung je einen Rauchmelder in den Schlafzimmern und den Fluren.

Optimaler Schutz bietet ein Rauchmelder in jedem Raum eines Gebäudes.

Rauchmelder können mittels geprüfter Klebepads inzwischen auch ohne bohren installiert werden.

Gute fotooptische Rauchmelder sind in der Lage ohne Batteriewechsel eine 10jährige Betriebsbereitschaft sicherzustellen.

Eine jährliche Wartung gemäß DIN 14676 umfasst die Sichtprüfung des Rauchmelders auf Beschädigung und Verschmutzung, einschließlich der Funktionsprüfung der Rauchgaskammer.

 

Bei Fragen zu Rauchmeldern sprechen Sie mich an.

 

 

Mit freundlichen Grüssen

 

Ihr Schornsteinfegermeister

Dietmar Bartemes





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Dietmar Bartemes

Schornsteinfegermeister
Brucknerstraße 11
47918 Tönisvorst
Tel.: 02156-971777
Fax.: 02156-971777
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Mobil.: 0176-99602063

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