Herzlich Willkommen
bei Ihrem Schornsteinfegermeisterbetrieb
Neutral von Ihrem Schornsteinfegermeister Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, gegen die hohen Energiepreise sind Sie als Verbraucher machtlos. Den Energieverbrauch aber können Sie selbst steuern! Die europäische Richtlinie ( DIN EN 15378 ) über Energieeffizienz von Gebäuden stellt deshalb unter anderem Forderungen an die Inspektion von Heizungsanlagen im Gebäudebestand. Der nationale Anhang zur DIN EN 15378 legt den Umfang der energetischen Inspektion von Wärmeerzeugern und Heizungen fest. Er umfasst alle Heizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden mir einer Nennwärmeleistung ab 4 KW. Auch wenn diese einmalige Inspektion bisher in Deutschland nicht verbindlich vorgeschrieben ist, so kann sie dazu betragen Energiesparpotenziale zu erschließen. Dadurch kann die Reduzierung von Treibhausgasen und die Ressoursenschonung positiv beeinflusst werden. Das Verfahren sieht vor, Heizkessel und Heizungsanlagen die älter als 15 Jahre sind in einer einmaligen Inspektion mittels Checklisten zu überprüfen. Schwachstellen können aufgedeckt werden, so dass evtl. Energiesparmaßnahmen durchgeführt werden können. Der Check umfasst: 1. die Wärmeerzeugung - Abgasverlust - Oberflächenverlust - Ventilationsverlust - Brennwertnutzung - Kesselüberdimensionierung - Regelung 2. die Wärmeverteilung - hydraulischer Abgleich - Pumpe - Rohrleitungsdämmung 3. die Wärmeübergabe - Heizkörper - Flächenheizungen 4. Erstellung des Inspektionsberichtes Mit freundlichen Grüssen Ihr Schornsteinfegermeister Dietmar Bartemes